NRW: 3. Impfung bei Johnson für Booster-Status
Liebe Kund:innen, seit gestern gilt in NRW folgende Regel: Johnson-Impflinge brauchen eine dritte Impfung für den Booster-Status. Es gibt allerdings Ausnahmen. So werden laut Schutzverordnung folgende Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt – für Johnson-Impflinge ist dabei der zweite Punkt entscheidend: geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion…