Liebe Kund:innen,
seit gestern gilt in NRW folgende Regel: Johnson-Impflinge brauchen eine dritte Impfung für den Booster-Status.
Es gibt allerdings Ausnahmen. So werden laut Schutzverordnung folgende Personengruppen den Geboosterten gleichgestellt – für Johnson-Impflinge ist dabei der zweite Punkt entscheidend:
- geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene Covid-19 Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben,
- Personen mit einer zweimaligen Impfung, bei denen die zweite Impfung mehr als 14 aber weniger als 90 Tagen zurückliegt,
- genesene Personen, bei denen der die Infektion bestätigende PCR-Test mehr als 27 aber weniger als 90 Tage zurückliegt.
Das bedeutet für Geimpfte, die ihre erste Dosis mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erhalten haben und deren Auffrischungsimpfung länger als drei Monate her ist: Ab sofort gelten sie nicht mehr als „geboostert“ und werden nicht von der Testpflicht bei 2G-plus befreit. Für den vollständigen Booster-Status muss eine dritte Impfung her.
Da einige von euch dieser Punkt betrifft, müssen wir ab jetzt leider wieder euren Impfstatus kontrollieren.
Wir hoffen, ihr habt Verständnis und ihr seid genauso vernünftig und solidarisch wie das ganze PS-Team.
Bitte bleibt gesund!
Euer PS-Team